Laut den Vorgaben des MDK Niedersachsen sind in der Pflege alle Mitarbeiter, die Kontakt zu Pflegebedürftigen haben, regelmäßig in Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen zu schulen. „Regelmäßig“ wird vom MDK Niedersachsen in den Informationen für die Gutachter insofern konkretisiert, dass entsprechende Schulungen in einem Zeitraum von nicht mehr als zwei Jahren durchzuführen sind.
In der Prüfpraxis des MDK werden in den Qualitätsprüfungen gemäß § 114 SGB XI entsprechende Schulungsnachweise seit dem 01.03.2015 für alle oben genannten Mitarbeiter einbezogen.
Gerne helfen wir Ihnen, diesen Anforderungen kostengünstig entsprechen zu können. Eine detaillierte Kursbeschreibung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Der Lehrgang umfasst 3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Die Kosten für den Lehrgang betragen € 15,00.
Diese Lehrgänge werden nach Bedarf bzw. auf Anfrage durchgeführt.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung.
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